Schul- und Materialgeld
Die Kosten für Unterrichtsmaterial (Schulmaterial, Kopien, Druckaufträge) werden den Lernenden direkt in Rechnung gestellt.
Pauschalen
Pro Schuljahr wird eine Pauschale von CHF 40.00 erhoben. Der Betrag für die gesamte Ausbildungszeit wird im 2. Lehrjahr in Rechnung gestellt.
Rückerstattung
Bei einem vorzeitigen Schulaustritt können Lernende eine anteilsmässige Rückerstattung des Materialgeldes beantragen.
Rechtliche Grundlage
RRB 1996-3059, Massnahmen-Nr. V.z.027
EG BBG vom 14.01.2008, §41 Abs. 3