Schul- und Materialgeld

Die Kosten für Unterrichtsmaterial (Schulmaterial, Kopien, Druckaufträge) werden den Lernenden direkt in Rechnung gestellt.

Pauschalen

Pro Schuljahr wird eine Pauschale von CHF 40.00 erhoben. Der Betrag für die gesamte Ausbildungszeit wird im 2. Lehrjahr in Rechnung gestellt.

Rückerstattung

Bei einem vorzeitigen Schulaustritt können Lernende eine anteilsmässige Rückerstattung des Materialgeldes beantragen.

Rechtliche Grundlage

RRB 1996-3059, Massnahmen-Nr. V.z.027
EG BBG vom 14.01.2008, §41 Abs. 3

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